Kanzler – Technische Hochschule Mittelhessen – Stellenanzeige

Sonnenuntergang und Segelboot auf dem Meer.

An der Technischen Hochschule Mittelhessen ist das Amt

der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten (m/w/d) mit Kanzleraufgaben
(Bes. Gr. W L2 HBesG)
Ref. Nr. B23-008

zum 01. März 2024 zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

Die Technische Hochschule Mittelhessen bietet an den Hochschulstandorten Gießen, Friedberg und Wetzlar praxisnahe und marktorientierte Studiengänge in den Studienfeldern Ingenieurwissenschaften, Informatik, Biowissenschaften, Gesundheit und Management an und ist eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Hessen. Sie engagiert sich neben der Lehre auch in angewandter Forschung, Transfer und Weiterbildung.

Die/Der Vizepräsident*in mit Kanzleraufgaben leitet gem. § 47 HessHG in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der hochschuleigenen Grundordnung die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums. Sie/Er ist Beauftragte*r für den Haushalt und nimmt nach Maßgabe der Beschlussfassung des Präsidiums die Haushalts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten wahr.

Bewerber*innen müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung (vorzugsweise wirtschaftswissenschaftliche oder juristische Qualifikation) besitzen und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lassen, dass sie oder er den Anforderungen des Amtes gewachsen ist.

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die die Hochschulverwaltung so führen kann, dass diese neben ihren Kernaufgaben in der Lage ist, Entwicklungs- und Veränderungsprozesse in der Hochschule jederzeit zu fördern und zu unterstützen. Vorausgesetzt werden analytisches Denken, Kreativität und Erfahrungen, Neuerungen und Konzepte innerhalb von Hochschulstrukturen umzusetzen. Darüber hinaus werden fundierte Rechtskenntnisse, Verhandlungsgeschick und Führungserfahrung, sowie der damit verbundenen Ausübung der Arbeitgebereigenschaft in größeren Einheiten, Erfahrungen im Personalmanagement und Haushaltswesen, Serviceorientierung und unternehmerisches Denken, insbesondere im Bereich der Hochschulverwaltung und -entwicklung, erwartet.

Die/Der Vizepräsident*in mit Kanzleraufgaben wird für die Dauer von sechs Jahren in der Regel in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen, sofern die dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; Wiederwahl ist möglich.

Die/Der Vizepräsident*in mit Kanzleraufgaben wird im Benehmen mit dem Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Hochschule gewählt. Die Wahl erfolgt durch den Senat entsprechend den Bestimmungen des HessHG, der Grundordnung und der Wahlordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen.

Die THM strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Beschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich über unser Bewerbermanagementsystem bis 03. August 2023 unter Angabe der Referenznummer an den Präsidenten der Technischen Hochschule Mittelhessen z. Hd. des Vorsitzenden des Wahlvorstandes Prof. Dr. Gerd Manthei.

Bei Fragen zum Wahlverfahren wenden Sie sich bitte an den Justiziar, Herrn Gisse: marco.gisse@verw.thm.de


Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Quelle: https://www.thm.de/

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